Mitgliederversammlung am 14. März 2026, 16.00 Uhr
Am 14.03.2025 findet in der Gaststätte „Blume“ in Balg die Jahresmitgliederversammlung statt, zu der Ihr per E-Mail und Zeitungsanzeige eingeladen wurdet. Hier könnt Ihr nochmals finden:
Einladungsschreiben mit Tagesordnung
Wie Ihr der Tagesordnung entnehmen könnt, schlägt der Vorstand eine Satzungsänderung vor, über die in der Mitgliederversammlung entschieden werden soll. Die folgenden Links führen:
zur alten Satzung,
zum Satzungsvorschlag des Vorstands und
zu einer Gegenüberstellung (Synopse) der alten und vorgeschlagenen neuen Fassung mit kurzer Begründung der Änderungsvorschläge (in Kursivschrift).
Der Entwurf der neuen Satzung sieht vor, dass der Vorstand eine Beitragsordnung erlässt, die Einzelheiten der Höhe und Zahlung des Vereinsbeitrags regeln soll. Diese Beitragsordnung wird der Vorstand beschließen, wenn die neue Satzung von Euch verabschiedet worden sein sollte.
Unfallversicherung für Mitglieder (Stand Juli 2024):
Der Schwarzwaldverein e.V. hat mit der BGV-Versicherung eine attraktive Gruppenunfallversicherung für Mitglieder des
Schwarzwaldvereins abgeschlossen. Diese ist seit 01.01.2024 in Kraft. Versicherte Personen sind die Mitglieder aller Schwarzwaldverein Ortsvereine und des Hauptvereins, sofern zum Zeitpunkt des Unfalls der Mitgliedsbeitrag gezahlt ist. Versichert sind Unfälle, mit erweitertem Unfallbegriff, weltweit bei Vereinsaktivitäten inklusive Wegerisiko, die dem Vereinszweck und Erhalt des Vereins dienen.
Europaweit (geografisch) bei privaten Aktivitäten*, die den Natursportarten ohne erhöhtes Risiko bei Vereinsaktivitäten gleich sind. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn sich das versicherte Mitglied durch Stolpern, Ausrutschen oder Sturz verletzt oder wenn es ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis erleidet. Weitere Informationen entnehmt dem Merkblatt „Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung“. Die Meldung von Schadensfällen erfolgt über den jeweiligen Ortsverein oder den Hauptverein.
* Es gibt einen Unterschied beim Leistungsumfang zwischen Vereinsaktivitäten und privaten Aktivitäten. Bei letzteren sind lediglich die Kosten für Suche, Bergung und Rettung (bis max. 50.000 EUR) abgedeckt. Siehe dazu den zweiten Download mit dem Leistungsumfang Vereins- und private Aktivitäten.
Downloads:
- Allgemeine Informationen zur Unfallversicherung
- Leistungsumfang Vereins- / private Aktivitäten
- Schadenanzeige Unfall BGV
- Bestätigung Mitgliedschaft im Schwarzwaldverein
Euer Vorstands- und Wanderführerteam
